Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Terminvereinbarungen, Tattoo-Leistungen sowie damit verbundenen Beratungs- und Entwurfsleistungen von Anna-Carina Pache.

2. Terminvereinbarung

Tattoo-Termine werden individuell vereinbart und sind nach schriftlicher oder elektronischer Bestätigung verbindlich.

Die Terminvereinbarung kann insbesondere per E-Mail, Kontaktformular, Messenger oder über soziale Netzwerke erfolgen.

3. Anzahlung

Für die verbindliche Reservierung eines Tattoo-Termins wird grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Gesamtpreises vereinbart.

Die Anzahlung dient insbesondere der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Termins und berücksichtigt gegebenenfalls bereits erbrachte individuelle Beratungs- und Entwurfsleistungen.

Bei Durchführung des vereinbarten Tattoo-Termins wird die geleistete Anzahlung vollständig auf den Gesamtpreis angerechnet.

4. Terminabsage und Terminverschiebung

Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, sollte die Absage oder der Wunsch nach einer Terminverschiebung mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden.

Bei einer rechtzeitigen Terminverschiebung von mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann die bereits geleistete Anzahlung auf einen neu vereinbarten Ersatztermin angerechnet werden.

Bei einer Absage oder Terminverschiebung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen kann die Anzahlung als Ausgleich für den reservierten und kurzfristig regelmäßig nicht anderweitig zu vergebenden Termin sowie für bereits erbrachte Leistungen einbehalten werden.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Wurden auf Wunsch des Kunden bereits individuelle Entwurfsarbeiten angefertigt und wird der Auftrag anschließend nicht durchgeführt, können die bis dahin tatsächlich erbrachten Entwurfsleistungen angemessen berechnet und mit der geleisteten Anzahlung verrechnet werden.

Muss ein Termin aus Gründen abgesagt werden, die von der Tätowiererin zu vertreten sind, wird ein Ersatztermin angeboten. Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, wird eine für noch nicht erbrachte Leistungen geleistete Anzahlung zurückerstattet.

5. Tattoo-Entwürfe und Nutzungsrechte

Individuell erstellte Tattoo-Entwürfe, Skizzen und Motive dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Tätowiererin nicht über den vereinbarten Zweck hinaus genutzt werden.

Soweit die jeweiligen Entwürfe urheberrechtlich geschützt sind, verbleiben die Urheberrechte bei der Tätowiererin.

Der Kunde erhält, soweit nichts anderes vereinbart wurde, das Recht, den für ihn erstellten Entwurf einmalig im Rahmen des vereinbarten Tattoo-Termins durch die Tätowiererin umsetzen zu lassen.

Ohne vorherige Zustimmung ist insbesondere eine Weitergabe des Entwurfs an andere Tätowierer:innen zum Zweck der Umsetzung, eine Vervielfältigung oder eine kommerzielle Nutzung nicht gestattet, soweit entsprechende Urheber- oder Nutzungsrechte bestehen.

Wird der vereinbarte Tattoo-Termin nicht durchgeführt, werden dadurch keine weitergehenden Nutzungsrechte am Entwurf übertragen.

6. Durchführung des Tattoos und Mitwirkungspflichten

Voraussetzung für die Durchführung des Tattoos ist, dass der Kunde die erforderliche Einwilligungs- und Aufklärungserklärung vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt.

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die sichere Durchführung des Tattoos relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

Bestehen aufgrund des Gesundheitszustands, unvollständiger oder unzutreffender Angaben oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen erhebliche Bedenken gegen eine sichere Durchführung, kann die Tätowierung abgelehnt oder verschoben werden.

Beruht die Nichtdurchführung auf schuldhaft unzutreffenden oder verschwiegenen Angaben des Kunden, können bereits erbrachte Leistungen sowie ein tatsächlich entstandener Terminausfall im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.

Eine Tätowierung kann ebenfalls abgelehnt werden, wenn der Kunde erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen steht.

7. Heilungsverlauf, Nachsorge und Haftung

Der Kunde erhält Hinweise zur Pflege und Nachsorge des Tattoos und ist für deren ordnungsgemäße Umsetzung verantwortlich.

Der Heilungsverlauf einer Tätowierung ist individuell. Trotz fachgerechter Durchführung können insbesondere Hautreaktionen, Farbveränderungen, unterschiedliches Abheilen oder andere individuelle Reaktionen auftreten.

Für Schäden oder Beeinträchtigungen, die auf unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden oder auf einer nicht ordnungsgemäßen Nachsorge entgegen den erteilten Pflegehinweisen beruhen, wird nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gehaftet.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Preise und Änderungen

Die Preise werden individuell anhand insbesondere des Motivs, der Größe, der Körperstelle und des voraussichtlichen Arbeitsaufwands festgelegt.

Soweit vor dem Termin lediglich eine Preisschätzung abgegeben wurde, kann der tatsächliche Preis bei einem vom ursprünglich vereinbarten Umfang abweichenden Aufwand entsprechend variieren.

Wesentliche Änderungen des voraussichtlichen Preises werden vor der Durchführung zusätzlicher oder wesentlich umfangreicherer Arbeiten mit dem Kunden abgestimmt.

Änderungen des Motivs, der Größe oder anderer wesentlicher Vorgaben durch den Kunden können zu einer entsprechenden Änderung des vereinbarten oder geschätzten Preises führen.

9. Hausrecht und Ablehnung der Behandlung

Die Tätowiererin behält sich das Hausrecht vor.

Kunden können insbesondere bei respektlosem oder aggressivem Verhalten, erheblicher Verspätung, Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bei erheblichen Verstößen gegen die Studio- und Hygienevorgaben von der Durchführung der Tätowierung ausgeschlossen werden.

Etwaige Ansprüche hinsichtlich bereits geleisteter Zahlungen richten sich in diesen Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen und danach, welche Leistungen bereits erbracht wurden bzw. welcher nachweisbare Schaden entstanden ist.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: August 2026

 

 

 

 

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